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Allgemeine Geschäftsbedingungen für SB-Anlagen 

Die SB-Anlagen sind vom Verwender selbst zu bedienen. Die SB-Anlagen werden regelmäßig - aber nicht durchgängig- auf Beschädigungen überprüft. Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen: 

Anforderung an die Kraftfahrzeuge 

Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 3,10 m. Prüfpflichten Der Benutzer hat sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlage von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/ Anlagenteile zu überzeugen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so ist unverzüglich der Betreiber darüber zu informieren. Zur Prüfung gehört insbesondere: - Alle Bürsten sind vor Verwendung zu überprüfen, um Kratzer auszuschließen 

- Vor Verwendung eines Innenraumsaugers ist die Saugerdüse unter anderem auf angesaugte/verkeilte Teile zu überprüfen. Für aufgesaugte Gegenstände und 

Schäden durch verkeilte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

Durchführung der Wäsche 

Bei Nutzung der Hochdrucklanze ist ein Mindestabstand von 15 cm zum Fahrzeug einzuhalten. Das gilt auch bei Spül- und Konservierungsfunktionen. Die Hoch drucklanze darf nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden. 

Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen (Stop-Taste) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren. 

Waschverbote 

Die SB-Waschbox darf nur zur Reinigung von normal verschmutzten Kraftfahrzeugen benutzt werden (Fahrzeugoberwäsche). Die Reinigung von stark verschmutzten, schlammbehafteten Fahrzeugen ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

Andere Reinigungen als die Fahrzeugoberwäsche von Kraftfahrzeugen dürfen nicht durchgeführt werden. Untersagt ist insbesondere 

  • Die Motorenreinigung 
  • Die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, denen wassergefährdende Stoffe anhaften (z.B. Kraft- oder Schmierstoffe, Lacke, Industriebstäube). 
  • Die Innenreinigung- insbesondere von Transportfahrzeugen 

Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel ist verboten. Sie kann schwerste Schäden verursachen und gegen das Abwasserrecht verstoßen. Schadensmitteilung Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mit zuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht 

Haftung 

Die Haftung für Schäden, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen. 

Wichtige Hinweise 

Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten. 

Personen unter 18 Jahren dürfen die SB-Anlage nicht ohne Begleitung eines Vertretungsberechtigten Erwachsenen benutzen. 

Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird angezeigt 

Das Betriebsgelände wird videoüberwacht. 

Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.