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Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Waschkonzept Premium-Indoor-Waschstrasse

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen: 

1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges. 

2. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal. 

Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere: 

  • Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind (Oldtimer, Youngtimer). 
  • Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Insbesondere bei Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen, Außenspiegeln, Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras besteht ein Schadensrisiko.

    Fahrzeuge mit Sonderformen (z.B. Fahrzeug mit offener Ladefläche oder Sonderaufbauten). 

    Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen). 

  • Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten Lackierungen und Fahrzeuge mit nachträglich angebrachten Folierungen. 

3. Der Anlagenbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anlagenbetreiber - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische / vorhersehbare Schäden. 

4. Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wenn der Geschädigte dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden mitteilt. 

5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

6. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.