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Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Waschkonzept Premium-Indoor-Waschstrasse

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Waschkonzept Premium-Indoor-Waschstrasse

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen: 

  1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Bedienungsanleitung des Fahrzeuges/ Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten. Dies betrifft insbesondere behördliche Auflagen, Sicherheitsverpflichtungen und sonstige Vorgaben, die wir im Rahmen unseres Hausrechtes verfügen. Wir bitten um Rücksichtnahme hinsichtlich des Lärms durch Motor bzw. Radio und Dauer der Nutzung unserer Einrichtungen bei starkem Andrang. Personen unter 18 Jahren ist die Nutzung der Anlage untersagt. Bei Missachtung dieser Regeln behalten wir uns das Erteilen eines temporären oder dauerhaften Hausverbotes vor. 

Insbesondere sind folgende Benutzungshinweise zu beachten:

  • Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden (keine groben Lackschäden, alle Außenteile fest, Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung)

  • Das Personal hat das Recht, alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal ersichtliche Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann.

  • Tank- und Serviceklappen, und alle Fahrzeugöffnungen müssen während des gesamten Waschvorgangs sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig und sicher befestigt sein.

  • Der Kunde muss angeschnallt sitzen bleiben, und darf sich während des gesamten Waschvorganges nicht abschnallen.

  • Der Kunde/Fahrzeugführer stellt sicher, dass sein Fahrzeug während des Waschvorganges frei rollen kann (z.B. „Zündung an“ bei automatischer Parksperre). Vor der Wäsche sind alle Assistenzsysteme zu deaktivieren, die ein freies Rollen unterbinden (z.B. Anfahrhilfen, Notbremssysteme) oder in anderer Weise selbstständig aktiv werden (Scheibenwischer mit Regensensor, Automatikantennen)

  • Das Bremsen ist grundsätzlich untersagt (auch wenn der Vordermann bremst). Im Notfall hupen.

  • Der Benutzer sollte sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Sauger, SB-Automaten + Druckluft (nicht auf Personen od. Tiere richten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/ Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/das Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder danach eine Beschädigung an den Sachen/Anlagenteilen auftritt. Den Saugschlauch nicht über den Autolack ziehen! (evtl. Schleifspuren)

  1. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal. 

Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:

  • Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind und Old- bzw. Youngtimer

  • Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Insbesondere bei Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen, Außenspiegeln, Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras besteht ein Schadensrisiko

  • Fahrzeuge mit Sonderformen (z.B. Fahrzeug mit offener Ladefläche oder Sonderaufbauten)

  • Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen)

  • Fahrzeugteile die keine Originalteile sind (z.B. Scheibenwischer fremder Hersteller)

  • Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten Lackierungen und Fahrzeuge mit nachträglich angebrachten Folierungen

  1. Der Anlagenbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anlagenbetreiber - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische / vorhersehbare Schäden. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden.

  1. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

  1. Es gelten insbesondere folgende Haftungsausschlüsse:

  • Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

  • Hochglanzpolierte Felgen sind sehr empfindlich und für Waschstraßen nicht geeignet. Für derartige Felgen übernimmt der Betreiber keine Haftung.

  • Für Kunststoffteile/Kunststoffhalterungen ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren wird keine Haftung übernommen. Die altersbedingte Weichmacherverflüchtigung geht nicht zu Lasten des Anlagenbetreibers. Dieses gilt insbesondere für Drehgelenke, Abdeckungen und Befestigungen aus Kunststoff.

  • Dachantennen, Antennenfüße, verwitterte oder beschädigte Lackoberflächen, Radfelgen, die über die Reifen hinausragen, Reifen mit Flankenhöhe kleiner als 7 cm, Chrom und polierte Felgen, Scheinwerfer-Waschanlagen, weit abstehende Außenspiegel, nicht serienmäßig angebrachte Anbauteile, Aufbauten und Zubehör, vorbeschädigte Fahrzeugteile

  • Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzeranweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

  • Auch bei ordnungsgemäßer Funktion der Anlage kann es zu Schäden an ihrem Fahrzeug kommen. Mit dem freiwilligen Erwerb einer Fahrzeugwäsche akzeptiert der Kunde unsere Hinweise und Bedingungen.

  1. Falls die Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr.

  1. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

  1. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.